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Berechnung von Energieausweisen
Seit 1. Jänner 2009 ist es gesetzlich vorgeschrieben bei Vermietung und Verkauf einen Energieausweis
vorzulegen. Ein Mieter und vor allem Käufer sollte jedenfalls darauf bestehen, einen gültigen Energieausweis zu
erhalten, da daraus ersichtlich ist, ob das Gebäude ein "Energiefresser" ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen
anstehen, um den Energieverbrauch zu senken.
Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und ermöglicht Verbrauchern
auch ohne technische Vorkenntnisse eine Einordnung des Gebäudes.
Zudem ermöglicht er Eigentümern und Vermietern, die in die Sanierung ihres Gebäudes investiert haben, sich am Markt
gegenüber Mitbewerbern aufgrund besserer Energiewerte positiv zu positionieren und den Mietern Einsparungen
durch geplante Sanierungsvorschläge die der Energieausweisersteller vorgibt in Aussicht zu stellen.
Unsere staatlich geprüfte und beeidete Ziviltechnikerin arbeitet mit dem "ETU-Gebäudeprofi Plus" und erstellt detaillierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und kann - falls gewünscht - Sanierungs- oder Verbesserungsvorschläge zum Beispiel für Förderungen errechnen. Das Honorar wird in dem Fall individuell vereinbart.
Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Gebäudegröße: